Elternbeirat
Der Elternbeirat wird zu Beginn eines jeden Kitajahres im Rahmen der Elternversammlung gewählt. Er setzt sich aus drei gewählten Elternvertreterinnen und Elternvertretern sowie deren jeweiligen Stellvertretungen zusammen.
Der Elternbeirat trifft sich mindestens einmal pro Quartal und versteht sich als wichtiges Bindeglied zwischen Familien, Einrichtung, Träger und Gemeinde. Er fördert den vertrauensvollen Austausch und unterstützt die Zusammenarbeit aller Beteiligten zum Wohl der Kinder.
Zu den Aufgaben des Elternbeirats gehört es außerdem, die Interessen und Anliegen der Eltern gegenüber der Einrichtungsleitung und dem Träger zu vertreten sowie Anregungen und Wünsche in die gemeinsame Arbeit einzubringen.
Die Elternmitwirkung orientiert sich an den Statuten für katholische Kindertageseinrichtungen im Bistum Essen sowie an den gesetzlichen Vorgaben des Landes Nordrhein-Westfalen.




